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Teilnahmebedingungen Partnerprogramm ORSAY


Die zusätzlichen Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme am Affiliate-Partnerprogramm von ORSAY. Die allgemeinen Teilnahmebedingungen der Partnernetzwerke behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Bei abweichenden Regelungen in den Teilnahmebedingungen der Partnernetzwerke haben die in diesen Teilnahmebedingungen vorliegenden Regelungen Vorrang.


1. Begriffsdefinition

  1. Als "Programm" wird das Affiliate-Partnerprogramm von ORSAY bezeichnet.
  2. Als "Partner" werden Teilnehmer am Programm bezeichnet, die Werbeflächen auf Webseiten oder in Newslettern zur Verfügung stellen.
  3. Als "Interessenten" werden Personen bezeichnet, die sich für die Teilnahme am Programm beworben haben.


2. Teilnahmebedingungen

  1. Partner des Programms müssen voll geschäftsfähig sein.
  2. Der Partner darf weder Mitarbeiter von ORSAY noch der sunnysales GmbH sein.
  3. Erst mit der Annahme der Bewerbung des Interessenten durch ORSAY wird die Teilnahme am Programm wirksam. Es besteht kein Anspruch eines Interessenten, am Programm teilzunehmen
  4. Der Partner stellt ORSAY von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung von Rechten jedweder Art geltend gemacht werden, insbesondere wegen der Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder wettbewerbsrechtlicher Vorschriften, die im Zusammenhang mit dem Angebot des Partners stehen, vor allem des Webangebots, des Webauftritts oder der Gestaltung von Newslettern und dergleichen. Diese Freistellung erstreckt sich auch auf die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, die ORSAY mit der Abwehr der Ansprüche oder der Verteidigung gegen die Forderung entstehen.
  5. Der Partner ist nicht befugt, gegenüber Dritten rechtsverbindliche Erklärungen im Namen von ORSAY abzugeben oder den Anschein zu erwecken, hierzu befugt zu sein.
  6. Der Partner verpflichtet sich, auf Anforderung von ORSAY unverzüglich die Art und Weise seiner Vertriebstätigkeit im Rahmen des Programms offen zu legen. Dazu zählt insbesondere die detaillierte Dokumentation, wie die dem Partner zugeordneten Bestellungen zustande gekommen sind und auf welche Weise die durch den Partner vermittelten Aufrufe der ORSAY Online-Präsenz (Traffic) generiert wurden.
  7. Der Partner wird die Hyperlinks nicht auf Websites platzieren, die folgende Inhalte enthalten oder assoziieren: Politik, Erotik, Pornographie, Waffen, Gewalt, Gewaltverherrlichung, Drogen oder strafrechtlich relevante Inhalte. Der Partner gewährleistet ferner, dass seine Webseite/n auch nicht in Zusammenhang mit derartigen Inhalten stehen oder benutzt werden.


3. Vergütung

Die vereinbarte Vergütung versteht sich als Netto-Preis zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Parteien können die Vergütung nur mit einer Frist von 14 Tagen um Monatsende wirksam ändern. Eine geänderte Vergütung wirkt nicht auf bereits vermittelte Verträge zurück.

4. SEM / Suchmaschinenmarketing

Es ist keine direkte Bewerbung/Vermarktung in Suchmaschinen durch bezahlte Verfahren erlaubt. Rechte Dritter dürfen bei der Bewerbung des Programms nicht verletzt werden. Keine direkten Weiterleitungen. Es ist untersagt, Sponsored Ads bei Suchmaschinen wie z. B. Google, Yahoo Searchmarketing mit der sichtbaren URL orsay.de oder einer direkten Ziel-URL in den ORSAY-Onlineshop - auch nicht über Redirects - zu schalten. Untersagt ist das Bieten auf den Brand ORSAY in gleicher oder ähnlicher Schreibweiseund in Wortkombinationen, wie zum Beispiel: "orsay gutschein" oder "orsay rabatt". Partner, die dagegen verstoßen, werden vom Partnerprogramm ausgeschlossen. Um SEM-Verstöße durch eine automatische Keyword-Generierung von vorn herein auszuschließen, sind der SEM-Kampagne entsprechende negative Keywords hinzuzufügen (Brand-Namen wie ORSAY; auch Abwandlungen wie z.B. orsey, etc.). Eine Liste mit Vorschlägen für negative Keywords stellt ORSAY auf Anforderung zur Verfügung.


5. Werbemittel / Werbeflächen

  1. Die Partner erhalten über das Partnernetzwerk den Zugriff auf die Werbemittel von ORSAY. Dieser Zugriff und die Verwendung der Werbemittel sind nur für die Dauer der Zusammenarbeit zulässig.
  2. Die zur Verfügung gestellten Werbemittel dürfen ausnahmslos nur auf den bei der Anmeldung zum Programm registrierten Werbeflächen eingesetzt werden.
  3. Der Partner ist für die Aktualität der Werbemittel verantwortlich und verpflichtet sich, Werbemittel unverzüglich von seiner Internetseite zu entfernen, wenn er von ORSAY darauf hingewiesen wird oder er Grund zu der Annahme hat, dass das Werbemittel nicht weiter verwendet werden darf. Eine Veränderung oder Erweiterung der Werbemittel durch den Partner ist ohne vorherige Einwilligung von ORSAY nicht gestattet.
  4. Keinesfalls gestattet ist die Einbindung dieser Werbemittel auf Webseiten, wie sie Gegenstand der Regelung in Ziffer 2.g. der Teilnahmebedingungen sind.
  5. Sofern der Partner E-Mail-Werbung einsetzt, hat der Partner sicherzustellen, dass die Absender-Adresse und die inhaltliche Gestaltung der E-Mails so eingerichtet sind, um einen irreführenden Eindruck des Empfängers zu verhindern, Absender der E-Mail sei ORSAY.
  6. Folgende Werbetätigkeiten sind ausdrücklich untersagt: Haustürgeschäfte im Sinne des § 312 BGB, Werbung per Telefon oder Telefax, unabhängig davon, ob eine Einwilligung des Kunden vorliegt oder nicht. Außerdem ist die Einrichtung von sog. Klickfarmen, Click-Spamming oder DoS-Attacken strengstens verboten.
  7. Wird ein Cookie des Programms gesetzt, muss dem ein freiwilliger und bewusster Klick des Users vorausgegangen sein. Die Laufzeit der Tracking-Cookie beträgt 60 Tage. Ein Tracking-Cookie kann nur unter den genannten Voraussetzungen durch einen neuen Cookie überschrieben werden. Cookie-Dropping, iFrames, Werbung in Layern, PopUps oder ähnliche Maßnahmen sind unzulässig.
  8. PostView-Tracking ist ohne vorherige Einwilligung von ORSAY nicht gestattet.


6. Auktionsplattformen

Die Bewerbung von ORSAY-Angeboten auf Auktionsplattformen (z.B. ebay, hood usw.) ist nicht erlaubt. Hierfür ist eine gesonderte Bewerbung und Prüfung durch ORSAY notwendig. Bei Zuwiderhandlungen wird die Partnerschaft mit sofortiger Wirkung gekündigt und dem Partner entfällt der Anspruch auf die jeweilige Provision. Zusätzlich haftet der Partner für jedwede Ansprüche von geschädigten Dritten und stellt ORSAY von der Haftung frei.


7. Google Shopping

Die Bewerbung der ORSAY Produkte über Google Shopping ist untersagt.


8. Gutscheine

Gutschein / Prämiencodes dürfen nur verwendet werden, wenn diese für das Programm freigegebenen worden sind (siehe Werbemittel). Printgutscheine aus Zeitungen, Zeitschriften, Paketbeilagen und dergleichen sind von der Benutzung ausgeschlossen. Sie dürfen ohne schriftliche Einwilligung nicht ins Internet gestellt oder in sonstiger Form der Öffentlichkeit bekanntgemacht werden. Umsätze die in Verbindung mit diesen Gutscheincodes generiert wurden, werden durch ORSAY storniert und nicht vergütet.


9. Folgen von Vertragsverstößen, Vertragsstrafe

Verstößt der Partner gegen die sich aus diesen Teilnahmebedingungen ergebenden Pflichten nach Ziffer 2., 4., 5., 6,. 7., 8. und 10., entfällt der Provisionsanspruch. In diesen Fällen behält sich ORSAY das Recht des sofortigen Ausschlusses aus dem Programm vor. Zusätzlich haftet der Partner für jedwede Ansprüche von geschädigten Dritten und stellt ORSAY von der Haftung frei. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Pflichten, verpflichtet sich der Partner, an ORSAY eine Vertragsstrafe von 5.000 Euro je Verstoß zu zahlen. ORSAY bleibt nachgelassen, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.


10. Geheimhaltung

Die Parteien verpflichten sich, über den Inhalt der Vereinbarung und die Daten, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei und den mit ihr verbundenen Unternehmen Stillschweigen zu bewahren. Die Verpflichtung gilt über das Ende der Vereinbarung hinaus für eine Dauer von weiteren 2 Jahren.


11. Vertragsdauer und Kündigung

Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien jederzeit (im persönlichen Affiliate-Partnerbereich) gekündigt werden. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sind alle Werbemittel und Links, die Gegenstand dieses Vertrages waren, von der Webseite des Partners unverzüglich, spätestens jedoch 24 Stunden nach Zugang der Kündigung, zu entfernen.


12. Modifikation der Teilnahmebedingungen

ORSAY Zeitpunkt und ohne Nennung von Gründen zu ändern. In einem solchen Falle setzt der Partnerprogrammbetreiber die Partner 14 Tage vor dem Änderungstermin per E-Mail in Kenntnis und eröffnet ihnen die Möglichkeit, die geänderte Fassung einzusehen. Der Partner hat dann die Möglichkeit, binnen zwei Wochen gegen die Änderung Widerspruch einzulegen. Wird innerhalb dieser Frist kein Widerspruch eingelegt, gelten die neuen Teilnahmebedingungen als angenommen. Dem steht es gleich, wenn der Partner im Rahmen des Programms Leistungen erbringt oder annimmt.


13. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ist der Partner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Steitigkeiten Kiel. Dasselbe gilt, wenn der Partner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder Wohnsitz hat oder der gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Partner einschließlich dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gleiches gilt im Fall einer Vertragslücke.





Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter orsay@sunnysales.de zur Verfügung.
Stand: Willstätt-Sand, Oktober 2013