Teilnahmebedingungen
Partnerprogramm ORSAY
Die zusätzlichen Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme am
Affiliate-Partnerprogramm von ORSAY. Die allgemeinen Teilnahmebedingungen
der Partnernetzwerke behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Bei
abweichenden Regelungen in den Teilnahmebedingungen der Partnernetzwerke
haben die in diesen Teilnahmebedingungen vorliegenden Regelungen Vorrang.
1. Begriffsdefinition
- Als "Programm" wird das Affiliate-Partnerprogramm von ORSAY bezeichnet.
- Als
"Partner" werden Teilnehmer am Programm bezeichnet, die
Werbeflächen auf Webseiten oder in Newslettern zur Verfügung
stellen.
- Als
"Interessenten" werden Personen bezeichnet, die sich für
die Teilnahme am Programm beworben haben.
2. Teilnahmebedingungen
- Partner des Programms
müssen voll geschäftsfähig sein.
- Der Partner darf weder
Mitarbeiter von ORSAY noch der sunnysales GmbH sein.
- Erst mit der Annahme
der Bewerbung des Interessenten durch ORSAY wird die Teilnahme am
Programm wirksam. Es besteht kein Anspruch eines Interessenten, am
Programm teilzunehmen
- Der Partner stellt
ORSAY von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der
Verletzung von Rechten jedweder Art geltend gemacht werden, insbesondere
wegen der Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder
wettbewerbsrechtlicher Vorschriften, die im Zusammenhang mit dem Angebot
des Partners stehen, vor allem des Webangebots, des Webauftritts oder
der Gestaltung von Newslettern und dergleichen. Diese Freistellung
erstreckt sich auch auf die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung,
die ORSAY mit der Abwehr der Ansprüche oder der Verteidigung
gegen die Forderung entstehen.
- Der Partner ist nicht
befugt, gegenüber Dritten rechtsverbindliche Erklärungen im
Namen von ORSAY abzugeben oder den Anschein zu erwecken, hierzu
befugt zu sein.
- Der Partner
verpflichtet sich, auf Anforderung von ORSAY unverzüglich die
Art und Weise seiner Vertriebstätigkeit im Rahmen des Programms
offen zu legen. Dazu zählt insbesondere die detaillierte
Dokumentation, wie die dem Partner zugeordneten Bestellungen zustande gekommen
sind und auf welche Weise die durch den Partner vermittelten Aufrufe der
ORSAY Online-Präsenz (Traffic) generiert wurden.
- Der Partner wird die
Hyperlinks nicht auf Websites platzieren, die folgende Inhalte enthalten
oder assoziieren: Politik, Erotik, Pornographie, Waffen, Gewalt,
Gewaltverherrlichung, Drogen oder strafrechtlich relevante Inhalte. Der
Partner gewährleistet ferner, dass seine Webseite/n auch nicht in
Zusammenhang mit derartigen Inhalten stehen oder benutzt werden.
3. Vergütung
Die vereinbarte Vergütung versteht sich als Netto-Preis zzgl. der
jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Parteien können die
Vergütung nur mit einer Frist von 14 Tagen um Monatsende wirksam
ändern. Eine geänderte Vergütung wirkt nicht auf bereits
vermittelte Verträge zurück.
4. SEM / Suchmaschinenmarketing
Es ist keine direkte Bewerbung/Vermarktung in Suchmaschinen durch bezahlte Verfahren erlaubt. Rechte Dritter dürfen bei der Bewerbung des Programms nicht verletzt werden. Keine direkten Weiterleitungen. Es ist untersagt, Sponsored Ads bei Suchmaschinen wie z. B. Google, Yahoo Searchmarketing mit der sichtbaren URL orsay.de oder einer direkten Ziel-URL in den ORSAY-Onlineshop - auch nicht über Redirects - zu schalten. Untersagt ist das Bieten auf den Brand ORSAY in gleicher oder ähnlicher Schreibweiseund in Wortkombinationen, wie zum Beispiel: "orsay gutschein" oder "orsay rabatt". Partner, die dagegen verstoßen, werden vom Partnerprogramm ausgeschlossen. Um SEM-Verstöße durch eine automatische Keyword-Generierung von vorn herein auszuschließen, sind der SEM-Kampagne entsprechende negative Keywords hinzuzufügen (Brand-Namen wie ORSAY; auch Abwandlungen wie z.B. orsey, etc.). Eine Liste mit Vorschlägen für negative Keywords stellt ORSAY auf Anforderung zur Verfügung.
5. Werbemittel / Werbeflächen
- Die Partner erhalten
über das Partnernetzwerk den Zugriff auf die Werbemittel von
ORSAY. Dieser Zugriff und die Verwendung der Werbemittel sind nur
für die Dauer der Zusammenarbeit zulässig.
- Die zur Verfügung
gestellten Werbemittel dürfen ausnahmslos nur auf den bei der
Anmeldung zum Programm registrierten Werbeflächen eingesetzt
werden.
- Der Partner ist
für die Aktualität der Werbemittel verantwortlich und
verpflichtet sich, Werbemittel unverzüglich von seiner
Internetseite zu entfernen, wenn er von ORSAY darauf hingewiesen wird
oder er Grund zu der Annahme hat, dass das Werbemittel nicht weiter
verwendet werden darf. Eine Veränderung oder Erweiterung der
Werbemittel durch den Partner ist ohne vorherige Einwilligung von
ORSAY nicht gestattet.
- Keinesfalls gestattet
ist die Einbindung dieser Werbemittel auf Webseiten, wie sie Gegenstand
der Regelung in Ziffer 2.g. der Teilnahmebedingungen sind.
- Sofern der Partner
E-Mail-Werbung einsetzt, hat der Partner sicherzustellen, dass die
Absender-Adresse und die inhaltliche Gestaltung der E-Mails so
eingerichtet sind, um einen irreführenden Eindruck des
Empfängers zu verhindern, Absender der E-Mail sei ORSAY.
- Folgende
Werbetätigkeiten sind ausdrücklich untersagt:
Haustürgeschäfte im Sinne des § 312 BGB, Werbung per
Telefon oder Telefax, unabhängig davon, ob eine Einwilligung des
Kunden vorliegt oder nicht. Außerdem ist die Einrichtung von sog.
Klickfarmen, Click-Spamming oder DoS-Attacken strengstens verboten.
- Wird ein Cookie des
Programms gesetzt, muss dem ein freiwilliger und bewusster Klick des
Users vorausgegangen sein. Die Laufzeit der Tracking-Cookie beträgt
60 Tage. Ein Tracking-Cookie kann nur unter den genannten
Voraussetzungen durch einen neuen Cookie überschrieben werden.
Cookie-Dropping, iFrames, Werbung in Layern, PopUps oder ähnliche
Maßnahmen sind unzulässig.
- PostView-Tracking ist
ohne vorherige Einwilligung von ORSAY nicht gestattet.
6. Auktionsplattformen
Die Bewerbung von ORSAY-Angeboten auf Auktionsplattformen (z.B. ebay, hood
usw.) ist nicht erlaubt. Hierfür ist eine gesonderte Bewerbung und
Prüfung durch ORSAY notwendig. Bei Zuwiderhandlungen wird die
Partnerschaft mit sofortiger Wirkung gekündigt und dem Partner
entfällt der Anspruch auf die jeweilige Provision. Zusätzlich
haftet der Partner für jedwede Ansprüche von geschädigten
Dritten und stellt ORSAY von der Haftung frei.
7. Google Shopping
Die Bewerbung der ORSAY Produkte über Google Shopping ist untersagt.
8. Gutscheine
Gutschein / Prämiencodes dürfen nur verwendet werden, wenn diese
für das Programm freigegebenen worden sind (siehe Werbemittel).
Printgutscheine aus Zeitungen, Zeitschriften, Paketbeilagen und dergleichen
sind von der Benutzung ausgeschlossen. Sie dürfen ohne schriftliche
Einwilligung nicht ins Internet gestellt oder in sonstiger Form der
Öffentlichkeit bekanntgemacht werden. Umsätze die in Verbindung mit
diesen Gutscheincodes generiert wurden, werden durch ORSAY storniert und
nicht vergütet.
9. Folgen von Vertragsverstößen,
Vertragsstrafe
Verstößt der Partner gegen die sich aus diesen
Teilnahmebedingungen ergebenden Pflichten nach Ziffer 2., 4., 5., 6,. 7., 8.
und 10., entfällt der Provisionsanspruch. In diesen Fällen
behält sich ORSAY das Recht des sofortigen Ausschlusses aus dem
Programm vor. Zusätzlich haftet der Partner für jedwede
Ansprüche von geschädigten Dritten und stellt ORSAY von der Haftung
frei. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Pflichten,
verpflichtet sich der Partner, an ORSAY eine Vertragsstrafe von 5.000 Euro
je Verstoß zu zahlen. ORSAY bleibt nachgelassen, einen
weitergehenden Schaden geltend zu machen.
10. Geheimhaltung
Die Parteien verpflichten sich, über den Inhalt der Vereinbarung und die
Daten, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei und
den mit ihr verbundenen Unternehmen Stillschweigen zu bewahren. Die
Verpflichtung gilt über das Ende der Vereinbarung hinaus für eine
Dauer von weiteren 2 Jahren.
11. Vertragsdauer und Kündigung
Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden
Parteien jederzeit (im persönlichen Affiliate-Partnerbereich)
gekündigt werden. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sind
alle Werbemittel und Links, die Gegenstand dieses Vertrages waren, von der
Webseite des Partners unverzüglich, spätestens jedoch 24 Stunden
nach Zugang der Kündigung, zu entfernen.
12. Modifikation der Teilnahmebedingungen
ORSAY Zeitpunkt und ohne Nennung von Gründen zu ändern. In einem solchen
Falle setzt der Partnerprogrammbetreiber die Partner 14 Tage vor dem
Änderungstermin per E-Mail in Kenntnis und eröffnet ihnen die
Möglichkeit, die geänderte Fassung einzusehen. Der Partner hat dann
die Möglichkeit, binnen zwei Wochen gegen die Änderung Widerspruch
einzulegen. Wird innerhalb dieser Frist kein Widerspruch eingelegt, gelten
die neuen Teilnahmebedingungen als angenommen. Dem steht es gleich, wenn der
Partner im Rahmen des Programms Leistungen erbringt oder annimmt.
13. Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ist der Partner
Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist
ausschließlicher Gerichtsstand für alle Steitigkeiten Kiel.
Dasselbe gilt, wenn der Partner keinen allgemeinen Gerichtsstand in
Deutschland oder Wohnsitz hat oder der gewöhnliche Aufenthaltsort
zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
- Sollten einzelne
Bestimmungen des Vertrages mit dem Partner einschließlich dieser
Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so
wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. Gleiches gilt im Fall einer Vertragslücke.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter orsay@sunnysales.de zur
Verfügung.
Stand: Willstätt-Sand, Oktober 2013
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