Teilnahmebedingungen
Die zusätzlichen Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme am Affiliate-Partnerprogramm von office discount. Die allgemeinen Teilnahmebedingungen der Partnernetzwerke behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Bei abweichenden Regelungen in den Teilnahmebedingungen der Partnernetzwerke haben die in diesen Teilnahmebedingungen vorliegenden Regelungen Vorrang.
1. Begriffsdefinition
- Als "Partner" werden Teilnehmer am Affiliate-Partnerprogramm von office discount bezeichnet, die Werbeflächen auf Webseiten oder in Newslettern zur Verfügung stellen.
- Als "Interessenten" werden Personen bezeichnet, die sich für die Teilnahme am Affiliate-Partnerprogramm von office discount beworben haben.
2. Teilnahmebedingungen
- Partner des Affiliate-Programms müssen voll geschäftsfähig sein.
- Der Partner darf nicht Mitarbeiter von office discount sowie der sunnysales GmbH sein.
- Erst mit der Bestätigung der Bewerbung des Interessenten durch office discount wird die Teilnahme am Partnerprogramm wirksam. office discount behält sich das Recht vor, eine Zusammenarbeit ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
- Der Partner stellt office discount von allen Ansprüchen frei, die gegen office discount von Dritten wegen Verletzung jedweder Bestimmungen, u.a. des Webangebots des Partners (insbesondere wegen der Verletzung von Marken, Rechten Dritter oder des Verstoßes gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften) geltend gemacht werden können. Diese Freistellung erstreckt sich auch auf die Kosten der Rechtsverteidigung von office discount.
- Der Partner ist nicht befugt, gegenüber Dritten rechtsverbindliche Erklärungen für affilinet, zanox oder office discount abzugeben oder den Anschein zu erwecken, hierzu befugt zu sein.
- Der Partner verpflichtet sich auf Anfrage, die Art und Weise seiner Vertriebstätigkeit office discount gegenüber offen zu legen. Dazu zählt insbesondere die detaillierte Dokumentation, wie die dem Partner zugeordneten Bestellungen zustande gekommen sind und auf welche Weise die durch den Partner vermittelten Aufrufe der office discount Online-Präsenz (Traffic) generiert wurden.
- Der Partner wird die Hyperlinks nicht auf Websites platzieren, die folgende Inhalte enthalten oder assoziieren:
Politik, Erotik, Pornographie, Waffen, Gewalt, Gewaltverherrlichung, Drogen und strafrechtlich relevante Inhalte.
Der Partner gewährleistet ferner, dass seine Webseite/n auch nicht in Zusammenhang mit derartigen Inhalten stehen oder in derartigen Zusammenhängen benutzt werden.
3. Vergütungsgrundlagen
Für die Berechnung der Werbevergütung zählen ausschließlich die Netto-Einnahmen von office discount auf Grund von Verkäufen von office discount-Produkten an Kunden, die unmittelbar vor dem Kauf über einen
der Links auf Ihrer Website die office discount-Website angewählt haben (last cookie wins). Solche Verkäufe werden für die Berechnung Ihrer Werbevergütung berücksichtigt, sofern der Verkauf,
die Lieferung und die vollständige Bezahlung der Ware abgeschlossen sind, abzüglich der Retouren, Umsatzsteuer und Gutschriften.
office discount behält sich vor, Bestellungen, die nicht den office discount-Richtlinien entsprechen (z.B. mangelnde Bonität, falsche Kundendaten) zurückzuweisen und von der Provision auszuschließen.
office discount behält sich vor, Bestellungen, die über den Einsatz von Gutscheincodes, die nicht für die Publisher vorgesehen waren, zustande kommen, zu stornieren und somit nicht zu vergüten.
Änderungen zu den derzeit geltenden Provisionsvereinbarungen werden dem Partner über die Netzwerke jeweils rechtzeitig, schriftlich mitgeteilt. Der Partner ist verpflichtet, die ihm von den
Netzwerken erteilten Abrechnungen sorgfältig zu überprüfen und Einwendungen innerhalb eines Monats schriftlich geltend zu machen. Ansonsten gilt die Abrechnung als genehmigt, es sei denn,
die Einwendung konnte innerhalb der Monatsfrist nicht geltend gemacht werden. Ansprüche auf Auszahlung von Provisionen verjähren beiderseits ein Jahr nach Fälligkeit.
4. SEM / Suchmaschinenmarketing
Der Partner ist im Suchmaschinenmarketing nicht berechtigt, mit markenrechtlich geschützten Begriffen wie office-discount.de, office discount und allen mit diesen/r Marke/n im Zusammenhang stehenden Varianten und falschen Schreibweisen zu werben.
Partner, welche diese Keywords über Suchmaschinen einbuchen, werden umgehend aus dem office discount-Programm gekündigt. Suchmaschinenmarketing inkl. Nutzung von www.office-discount.de
als Display-URL ist nicht erlaubt. Ein direkter Link auf www.office-discount.de ist nicht erlaubt, bitte verlinken Sie auf eine Zwischenseite, die ein entsprechendes Werbemittel beinhaltet.
5. Werbemittel / Werbeflächen
- Die Partner erhalten über das Partnernetzwerk den Zugriff auf die Werbemittel von office discount. Dieser Zugriff und die Verwendung der Werbemittel sind nur für die Dauer der Affiliate-Partnerschaft gültig.
- Die zur Verfügung gestellten Werbemittel dürfen ausnahmslos nur auf den bei der Anmeldung zum office discount-Affiliate-Programm registrierten Werbeflächen eingesetzt werden.
- Der Partner ist für die Aktualität der Werbemittel verantwortlich und verpflichtet sich, Werbemittel unverzüglich von seiner Internetseite zu entfernen, wenn er von office discount darauf hingewiesen wird. Eine Veränderung oder Erweiterung der Werbemittel durch den Partner ist ohne vorherige Einwilligung von office discount nicht gestattet.
- Keinesfalls gestattet ist die Einbindung dieser Werbemittel auf Webseiten, die gegen die guten Sitten verstoßen oder die Rechte Dritter verletzen, die radikale, diskriminierende, gewaltverherrlichende, sexistische, volksverhetzende oder pornografische Inhalte aufführen oder auf derartige Seiten verweisen.
- Sofern der Partner E-Mail-Werbung einsetzt, gilt Folgendes: Der Partner darf die Absender-Adresse und die inhaltliche Gestaltung seiner E-Mails nicht so einrichten, dass für den Empfänger der Eindruck entsteht, der Absender sei office discount.
- Folgende Werbetätigkeiten sind ausdrücklich untersagt: Haustürgeschäfte im Sinne des § 312 BGB, Werbung per Telefon oder Telefax, unabhängig davon, ob eine Einwilligung des Kunden vorliegt oder nicht. Außerdem ist die Einrichtung von sog. Klickfarmen, Click-Spamming oder Dos-Attacken strengstens verboten.
- Wird ein Cookie des Affiliate-Partnerprogramms gesetzt, muss dem ein freiwilliger und bewusster Klick des Users vorausgegangen sein. Die Laufzeit der Tracking-Cookies beträgt 30 Tage. Ein Tracking-Cookie kann nur unter den genannten Voraussetzungen durch einen neuen Cookie überschrieben werden. Cookie-Dropping, Werbung in Layer, PopUps und ähnliches Vorgehen sind demnach unzulässig.
- PostView-Tracking ist ohne vorherige Einwilligung von office discount nicht gestattet.
6. Auktionsplattformen
Die Bewerbung von office discount-Angeboten auf Auktionsplattformen (z.B. ebay, hood usw.) ist nicht erlaubt. Hierfür ist eine gesonderte Bewerbung und Prüfung durch office discount notwendig. Bei Zuwiderhandlungen wird die Partnerschaft mit sofortiger Wirkung gekündigt und dem Affiliate-Partner entfällt der Anspruch auf die jeweilige Provision. Zusätzlich haftet der Partner für jedwede Ansprüche von geschädigten Dritten und stellt office discount von der Haftung frei.
7. Google Shopping
Die Bewerbung der office discount Produkte über Google Shopping ist untersagt.
8. Gutscheine & Angebote
Es dürfen nur Gutscheine / Prämiencodes / Angebote verwendet werden, die für das Partnerprogramm freigegeben wurden (siehe Werbemittel).
Printgutscheine aus Zeitungen und Zeitschriften sowie darin enthaltene Angebote sind von der Benutzung ausgeschlossen.
Sie dürfen nicht öffentlich ins Internet gestellt werden ohne schriftliche Genehmigung.
Umsätze die in Verbindung mit diesen Gutscheincodes oder Angeboten generiert wurden, werden durch office discount automatisch storniert und nicht vergütet,
sofern keine schriftliche Genehmigung von office discount vorliegt.
9. Ausnahmen der Bewerbung
Die folgenden Marken dürfen nicht in Bild und Text beworben werden: Apple.
10. Vertragsstrafe bei Missachtung
Verstößt der angemeldete Partner gegen die sich aus diesen Teilnahmebedingungen ergebenden Pflichten, entfällt der Provisionsanspruch. In diesen Fällen behält sich office discount das Recht des sofortigen Ausschlusses aus dem Partnerprogramm vor. Zusätzlich haftet der Partner für jedwede Ansprüche des geschädigten Dritten und stellt office discount von der Haftung frei. Für jeden Fall der
Zuwiderhandlung gegen die sich für den Partner ergebenen Pflichten, hat der Partner an office discount eine festgesetzte Vertragsstrafe von 5.000 Euro je Verstoß zu leisten, deren Angemessenheit im Streitfall von dem zuständigen Gericht zu überprüfen ist. Dem Partner bleibt der Nachweis eröffnet, dass office discount kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
11. Geheimhaltung
Die Vertragspartner sind verpflichtet, über den Inhalt der Vereinbarung und die Daten,
Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei und der mit ihr verbundenen
Unternehmen Stillschweigen zu bewahren. Die Verpflichtung gilt über das Ende der
Vereinbarung hinaus für eine Dauer von weiteren 2 Jahren.
12. Vertragsdauer und Kündigung
Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien jederzeit (im persönlichen Affiliate-Partnerbereich) gekündigt werden. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sind alle office discount-Werbemittel und Links von der Partner-Webseite unverzüglich, spätestens jedoch nach 24 Stunden, zu entfernen.
13. Modifikation der Teilnahmebedingungen
office discount behält sich das Recht vor, die Geschäftsbedingungen zu jedem Zeitpunkt und ohne Nennung von Gründen zu ändern. In einem solchen Falle setzt der Partnerprogrammbetreiber die Partner 14 Tage vor dem Änderungstermin per E-Mail in Kenntnis und eröffnet ihnen die Möglichkeit, die geänderte Fassung einzusehen. Der Partner hat dann die Möglichkeit, binnen zwei Wochen gegen die Änderung Widerspruch einzulegen. Wird innerhalb dieser Frist kein Widerspruch eingelegt, gelten die neuen Geschäftsbedingungen als angenommen.
14. Salvatorische Klausel, Gerichtsstand
Sofern eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und
Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
15. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird - soweit dies gesetzlich zulässig ist - Wiesbaden vereinbart.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter office-discount.at@sunnysales.de zur Verfügung.
Stand: Salzburg, 01.07.2014